Einfuhrbestimmungen nach Europa von Ägypten
Impfschutz vor Tollwut muss nachgewiesen werden/Verschärfte Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern .
 
Mit der Neuregelung vom 1. Oktober 2004 sind auch die Vorschriften für die Mitnahme von Tieren aus Drittländern, wie zum Beispiel der Ägypten, verschärft worden: Bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Zudem muss ein "Tollwuttiter", ein durch eine Blutuntersuchung bestätigter Impfschutz, nachgewiesen werden.
 
Dabei ist zu beachten: Der Tollwuttiter kann erst bestimmt werden, wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist, die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegt und der Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Reiseantritt erfolgt. Das bedeutet: die Tiere können somit erst frühestens im Alter von sieben Monaten mitgeführt werden.
 
Grund für die strengen Regelungen ist die Sorge, dass aus Drittländern die Tollwut eingeschleppt wird.

 

 

 

Quelle: http://www.duesseldorf.de/presse/pld/d2004/d2004_10/d2004_10_07/p16276.shtml